Dies ist meine persönliche Materialsammlung für die Ausbildung als Bienensachverständiger (BSV) – der Beitrag ist „Work in Progress“, also derzeit noch keine geschlossene Darstellung und in Stichworten und kurzen Merksätzen gehalten.
Das Beitragsbild zeigt eine Wabe aus einem Bienenstock, der 2021 den sintflutartigen Regengüssen und Schlammmassen zum Opfer gefallen ist. Wie mit solchen Zuständen umzugehen ist … hier kann ein Gespräch mit dem BSV des Vereins sinnvoll sein.
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Stand 20.09.2024
Aufgaben des Bienensachverständigen
allgemein
- Der BSV vertritt die Imkerschaft gegenüber dem Amtsveterinär.
- Der BSV unterstützt und berät den Amtsveterinär bei der Bekämpfung von Bienenkrankheiten.
- Der BSV überwacht die Sanierung und die Behandlung von Bienenvölkern im Auftrag des Amtsveterinärs bei meldepflichtigen Bienenseuchen.
- Der BSV untersucht auf Imkerwunsch Bienenvölker und organisiert die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigung.
speziell in NRW gem. Anlage 5
- Beratung, Information und Schulung der Imkerinnen und Imker ihres Orts- oder Kreisimkervereins in allen Belangen der Bienengesundheit und Imkerei.
- BSV wirken aktiv in den Organen der Imkerorganisationen, insbesondere den Arbeitskreisen Bienengesundheit der Kreisimkervereine, zur Förderung der Bienengesundheit mit.
Inhalte der Ausbildung
- In NRW dauert die Ausbildung 11 Tage inkl Prüfung und gliedert sich in Themengebiete:
- Tierseuchenkasse
- Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht
- Tiergesundheitsgesetz
- Bienenseuchenverordnung
- Bienenkrankheiten
- Imkerschulung und -beratung
- Präsentationstechniken
- Die Qualifizierung von Imkerinnen und Imkern zum Bienensachverständigen umfasst in Nordrhein-Westfalen einen 50 Stunden umfassenden Lehrgang. [Anlage 5]
Schulungsplan Bienensachverständige NRW gem. Anlage 5
In der Ausbildung werden die nachfolgend dargestellten Felder und Themen abgedeckt.
Abschnitt 1: Grundlehrgang Bienenkrankheiten – Biologie der Honigbiene
– Anatomie und Physiologie der Honigbiene
– Krankheitsvorbeugung
– Krankheitsermittlung
– Krankheiten der Biene
– Gesetzliche Bestimmungen – Literaturhinweise
Abschnitt 2: Spezialausbildung Bienensachverständiger – Ausbildungsordnung für Bienensachverständige
– Staatliche Tierseuchenbekämpfung
– Tierseuchenkasse für Bienen
– Landesverband und seine Gliederungen
– Stellung des Bienensachverständigen im Bienengesundheits-System Nordrhein-Westfalen – Aufgaben und Selbstverständnis des Bienensachverständigen
– Fort- und Weiterbildung des Bienensachverständigen
Abschnitt 3: Praxisausbildung Bienensachverständiger – Faulbrutverdacht
– Untersuchung im Sperrbezirk
– Gesundheitszeugnis
– Beratung Varroa-Diagnose und -behandlung
– Beratung Kalkbrut und andere Bienenkrankheiten
– Sanierung eines Bienenstandes von der Amerikanischen Faulbrut
Abschnitt 4: Abschlussausbildung Bienensachverständiger – Schulung der Imker im Verein
– Planung und Vorbereitung der Schulung
– Einführung in Methoden der Präsentation
– Einführung in die Rhetorik
– Prüfungsordnung Bienensachverständige – Vorbereitung auf die Prüfung
Schulungsplan Bienensachverständige Westfalen Lippe
Folgende Auflistung ist der Anlage „Anlage 2 für RS-KIV-6/2019 & IV 4/2019“ auf den Seiten des Landesverbandes Westfälischer und Läppischen Imker e.V. entnommen. (Noch bleibt zu prüfen, inwieweit die Ausbildung im Bereich des Imkerverbandes Rheinland (IVR) vergleichbar ist.)
1 Grundlehrgang Bienenkrankheiten
1.1 Biologie der Honigbiene
1.2 Anatomie und Physiologie
1.3 Krankheitsvorbeuge
1.3.1 Standortwahl und Aufstellung der Völker
1.3.2 Haltung der Völker und Betriebsweise
1.3.3 Wanderung und Verkauf
1.3.4 Hygiene am Bienenstand
1.4 Krankheitsermittlung
1.4.1 Entnahme von Proben
1.4.2 Einsenden von Proben
1.5 Krankheiten der Biene
1.5.1 unterkühlte Brut
1.5.2 Ruhr
1.5.3 Maikrankheit
1.5.4 Schwarzsucht
1.5.5 Nosematose
1.5.6 Acarapidose
1.5.7 Amöbenruhr
1.5.8 Septikämien
1.5.9 Viruserkrankungen
1.5.10 Steinbrut
1.5.11 Kalkbrut
1.5.12 Sackbrut
1.5.13 Europäische (gutartige) Faulbrut
1.5.14 Amerikanische (bösartige) Faulbrut (AFB)
1.5.15 Varroatose
1.5.16 Andere Bienenkrankheiten
1.5.17 Vergiftungen
1.5.18 Missbildungen und Anomalien
1.5.19 Schädlinge und Gegenspieler
1.6 Gesetzliche Bestimmungen
1.6.1 Tierseuchengesetzgebung für Imker
1.6.2 Bieneneinfuhrverordnung
1.6.3 Bienenschutzverordnung
1.6.4 Lebensmittelrecht
1.7 Literaturhinweise
2 Spezialausbildung BSV
2.1 Ausbildungsordnung für BSV
2.2 Staatliche Tierseuchenbekämpfung
2.2.1Tierseuchengesetz
2.2.2 Bienenseuchenverordnung
2.2.3 Durchführungsbestimmungen NRW
2.2.4 Staatliche Organe (z.B. Veterinärwesen)
2.3 Tierseuchenkasse
2.3.1 Organisation und Organe
2.3.2 Beiträge und Zuwendungen Imker
2.3.3 Projekte
2.4 Landesverband und Gliederungen
2.4.1 Gliederungen der Imkerorganisation
2.4.2 Aufgaben des Landesverbandes WL
2.4.3 Organe des Landesverbandes
2.4.4 Daten und Fakten
2.5 Arzneimittel u. Pflanzenschutzrecht
2.5.1 Arzneimittelrecht
2.5.2 Lebensmittelrecht
2.6 Stellung des BSV im BiG-System WL
2.6.1 Organigramm Förderung der BiG in WL
2.6.2 Arbeitskreis Bienengesundheit im KIV
2.6.3 Zusammenarbeit BSV-KIV-Veterinäramt
2.7 Aufgaben und Selbstverständnis des BSV
2.7.1 Amtlicher Auftrag und amtliche Tätigkeit
2.7.2 Wirken im Imkerverein
2.7.3 Hilfe zur Selbsthilfe für Imker
2.7.4 Gutachterliche Tätigkeit
2.7.5 Aufwandsentschädigung und Versicherung
2.7.6 Einsatz neu ausgebildeter BSV
2.7.7 Fort- und Weiterbildung der BSV
3 Praxisausbildung BSV
3.1 Faulbrutverdacht
3.1.1 Durchsicht der Völker
3.1.2 Waben- und Futterkranzprobe
3.1.3 Information und Beratung des Imkers
3.1.4 Bericht und Proben für Veterinäramt
3.2 Untersuchung im Sperrgebiet
3.2.1 Auftrag durch Veterinäramt
3.2.2 Durchsicht der Völker
3.2.3 Waben- und Futterkranzprobe
3.2.4 Information und Beratung des Imkers
3.2.5 Bericht und Proben für Veterinäramt
3.2.6 Bericht an KIV Obmann oder BSV
3.3 Gesundheitszeugnis
3.3.1 Gesetzlich vorgegebene Möglichkeiten
3.3.2 Auftrag und Auswahl des BSV
3.3.3 Durchsicht der Völker, Futterkranzprobe
3.3.4 Weiteres Vorgehen
3.4 Beratung Bienenkrankheiten
3.4.1 Situation des Imkers
3.4.2 Diagnose der Krankheit
3.4.3 Besichtigung des Standes, der Völker
3.4.4 Biologie, Verbreitung und Gefahr
3.4.5 Empfehlung eines Behandlungskonzeptes
3.4.6 Empfehlungen zur imkerlichen Praxis
3.5 Bienenvergiftung
3.5.1 Personenkreis des Ortstermins
3.5.2 Probenahme
3.5.3 Formalitäten
3.6 Sanierung eines AFB-Bienenstandes
3.6.1 Strategiegespräch
3.6.2 Abtöten, Kunstschwarmbildung
3.6.3 Desinfektion, Entsorgung
3.6.4 Wachsverarbeitung
3.6.5 Kontrolle und Überwachung
4 Abschlussausbildung BSV
4.1 Schulung der Imker im Verein
4.1.1 Schulungsarten
4.1.2 Themenwahl
4.1.3 Vorgehensweise
4.2 Planung und Vorbereitung der Schulung
4.2.1 Auswahl der Medien und Hilfsmittel
4.2.2 Ablauf und Zeitplan
4.2.3 Inhalte erarbeiten
4.2.4 Visuelle Hilfen anfertigen
4.3 Einführung Präsentationsmethoden
4.3.1 Verbaler Vortrag
4.3.2 Visualisierter Vortrag
4.3.3 Gruppenarbeit
4.3.4 Anschauungsvortrag
4.4 Einführung in die Rhetorik
4.4.1 Einsatz und Umgang mit Medien
4.4.2 Sprechweise und Verhalten des Redners
4.4.3 Auf Fragen richtig antworten
4.4.4 Moderation
4.5 Relevante Rechtsgebiete für Imker
4.5.1 Zivilrecht
4.5.2 Versicherungsrecht
4.5.3 Baurecht
4.6 Prüfungsordnung BSV
4.6.1 Ziel der Ausbildung und Prüfung
4.6.2 Prüfungskommission
4.6.3 Zulassungsbedingungen
4.6.4 Anmeldung zur Prüfung
4.6.5 Ablauf der Prüfung
4.7 Vorbereitung auf die Prüfung
4.7.1 Hilfsmittel zur Vorbereitung
4.7.2 Besprechung von Prüfungsfragen
4.7.3 Abschlussgespräch
Prüfung in NRW (dreiteilig)
schriftliche Prüfung
30 Fragen als -meist – Ankreuz-Auswahltest aus einem landeseinheitlichen Fragenkatalog und
einer frei zu beantwortenden Frage zur praktischen Arbeit des BSV.
Zeitdauer: eine Stunde
Bewertung: Für jede korrekt beantwortete Frage des Ankreuz-Auswahltests 1 Punkt, Beantwortung der Frage zur praktischen Arbeit des Bienensachverständigen bis zu 10 Punktet.
Bestanden: ab 19 Punkte
praktische Prüfung
orientiert sich an einem Fallbeispiel aus der Ausbildung, Durchführung am Bienenstand
Dauer: 1 Stunde.
Bestanden: wenn mindestens die Note befriedigend vergeben wurde.
mündliche Prüfung
als Gruppenprüfung (4 bis 5 Kandidaten/innen)
Dauer: ungefähr 15 bis 30 Minuten
Bestanden; wenn mindestens die Note ausreichend vergeben wurde..
rechtliche Grundlagen
- Die Ausbildung zum BSV ist Ländersache.
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
- Anlage 5 zur Ausbildung zum Bienensachverständigen Anlage 5Recht NRWhttps://recht.nrw.de › lmi › owa › br_show_anlage
Anhang
Glossar
Amtsveterinär
Der Amtsveterinär ist ein Tierarzt und bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt mit den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten (TNP), Tierarzneimittelüberwachung) und der Lebensmittelüberwachung in leitender Stellung betraut. Voraussetzung sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst („zweites Staatsexamen“), oft auch eine Promotion.
Quellen und Internet-Links
Wikipedia, Bienensachverständiger: Bienensachverständiger
Schulungsplan Bienensachverständige (Westfalen Lippe)
Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 9. Februar 2016 (SMBl. NRW. 7831) Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchen-Verordnung, VI-5-2000.16.1 vom 25. Oktober 2016. (Link zum Imkerverband Rheinland)
Imkern in Mini Plus Übersichtsseite Imkern in Mini Plus – Übersicht der Beiträge von Claus Brell