Eine Futterkranzprobe dient dazu, in einem Labor feststellen zu lassen, ob es in einem Bienenvolk Sporen der Amerikanischen Faulbrut gibt. In Deutschland wird eine sogenanntes Faulbrutmonitoring betrieben. Mehr Hygiene an den Bienenständen und das Erkennen und Sanieren von Faulbrutfällen hat zu der erfreulichen Situation in Deutschland geführt, dass es immer weniger Ausbrüche der Krankheit gibt. Dieser Beitrag beleuchtet, was man für eine Futterkranzprobe braucht und wie man an eine Seuchenfreiheitsbescheinigung („Wanderbescheinigung“) kommt.
Stand 13.12.2024
Grundlagen: Futterkranzproben und Amerikanische Faulbrut, Seuchenfreiheitsbescheinigung
Ein negatives Untersuchungsergebnis (es lassen sich keine Sporen nachweisen) einer Futterkranzprobe ist die Grundlage dafür, dass der Amtsveterinär eine Seuchenfreiheitsbescheinigung ausstellt. In Ausnahmefällen erhält man die Bescheinigung auch durch lediglich eine Beschau der Bienenvölker. Die Entnahme der Futterkranzprobe wird durch den Imker vorgenommen und durch einen Bienensachverständigen überwacht und bestätigt.
Futterkranzproben sind Entnahmen von gesamt 100g des Futtervorrats von bis zu 6 Bienenvölkern an einem Bienenstand. Die Proben werden von einem anerkannten Labor auf Spore der Amerikanischen Faulbrut(AFB) untersucht. AFB ist eine Erkrankung der Bienenbrut. Das sporenbildendes Bakterium tötet die Bienenlarve, so dass das Bienenvolk bei erhöhtem Erregerbefall zu Grunde geht. Bienen können sich mit AFB an anderen Bienenvölkern infizieren, sehr schnell können dann andere Imker betroffen sein. Von einem seuchenartigen Verlauf mögen Bienenwissenschaftler dann doch nicht sprechen.
AFB ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierkrankheit, die Bekämpfung unterliegt den Veterinärbehörden betroffener Kreise bzw. kreisfreien Städte. Futterkranzproben-Untersuchungen, mit denen man Faulbrutsporen in Bienenvölkern nachweisen kann, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In Gegensatz zu anderen europäischen Mitgliedsstaaten glaubt man in Deutschland, dass diese Untersuchungen eine gute Maßnahme zur Eindämmung der Amerikanischen Faulbrut sind. Einleuchtende Erklärungen hierfür sucht man meist vergebens. Beispielsweise in Frankreich ist der Umgang mit der amerikanischen Faulbrut bisher weniger restriktiv – zu einem großen Problem ist die Erkrankung dort noch nicht geworden. Der Umgang mit positiven Faulbrutsporenbefunden in Futterkränzen ist regional sehr unterschiedlich, oft verfügt der Amtsveterinär eine Sanierung eines Bienenstandes. Grundsätzlich hat man AFB in Deutschland gut im Griff. Insbesondere die bessere Hygiene in und an den Bienenvölkern hat zu einem Rückgang der Ausbruchszahlen beigetragen.
Wie zieht man eine Futterkranzprobe?
Der Imker sucht zunächst Brutwaben, die einen Futterkranz aufweisen. Findet er solche nicht, wird eine Futterwabe aus der Nähe herangezogen.
Mit einem Löffel (Abb. 1) entnimmt der Imker von zwei Waben Futter. Die Probe sollte weder Brut noch Pollen enthalten. Die Entnahmen kommen in ein Probengefäß. Das Probengefäß enthält die Proben von einem Stand und da von maximal 6 Völkern. Bis 12 Völker an einem Stand werden alle geprobt, bei mehr Völkern an einem Stand genügen Stichproben.
Das Probengefäß ist eindeutig zu kennzeichnen. Dazu kommt ein Antrag (Formular), der auf den Internetseiten des entsprechenden Labors herunter geladen kann. Futterkranzproben untersucht das CVUA (Chemisches- und Vetreinäruntersuchungsamt) in Krefeld oder das Fachzentrum für Bienen und Imkerei in Mayen.
Der Bienensachverständige bestätigt die Probennahme auf dem Formular. Der Bienensachverständige sollte dem Amtsveterinär bekannt sein.
Die Futterkranzprobe (Probengefäß in die Plastiktüte, das Formular außerhalb der Plastiktüte) kann man zum Labor via Post schicken oder persönlich vorbeibringen.
Die Untersuchung kostet um die 35€, nach zwei Wochen sollte man das Untersuchungsergebnis haben. Bei einer positiven Probe (Faulbruterreger nachweisbar) wird vom Labor der Amtsveterinär initiativ benachrichtigt.
Die Futterkranzprobe in Stichworten:
Eine Futterkranzprobe sollte
- mindestens 100 g Futterhonig enthalten.
- in einem Becher (Urinbecher geeignet) auslaufsicher verpackt werden.
- Name und Anschrift des Imkers tragen.
- mit der Bezeichnung des Bienenstandes versehen werden.
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Die Kosten einer Futterkranzprobe
Es treten Kosten für die Futterkranzprobe auf.
Wenn man die Probe nicht zur Untersuchungsstelle fährt, werden Postgebühren fällig.
Die untersuchende Stelle – z.B. das Chemische- und Vetreinärntersuchungsamt (CVUA) in Krefeld nimmt eine Gebühr für die Untersuchung der Probe: 35,00€
Der Amtsveterinär erhebt ebenfalls eine Gebühr für die Ausstellung der Seuchenfreiheitsbescheinikung: 17,50€ (Abb. 7)
Eine Unetrsuchung mit Bescheinigung kostet je Standort also bis zu 55,00€
Bilder


Abb. 3: Eine Futterwabe. Wenn man auf Brutwaben keinen ausgeprägten Futterkranz findet, sucht man sich die „nächste Stelle“ aus. Das kann wie hier eine benachbarte Futterwabe sein. Diese Futterwabe hier war über dem Brutnest. Mit dem Löffel würde ich einen Streifen unten entnehmen.
Abb. 4: Eine Wabe mit einem kleinen Brutnest (Mitte links) und einem kleinen Futterkranz (oben rechts, teilweise von Bienen verdeckt. Die – ansonsten sehr fleißige – Königin hatte die Thymolbehandlung übel genommen und die letzten Wochen keine Lust zu stiften, daher sind nur verdeckelte Brutwaben zu sehen. Auf dieser Wabe würde ich die Bienen verscheuchen (abschütteln, manchmal genügt leichtes anpusten) und dann mit dem Löffel durch den verdeckten Honig oben rechts gehen.
Abb. 5: Nach der Probennahme räumt man den Probenbecher und das Werkzeug gleich ab. Steht es herum, finden die Bienen es schnell, dann ist das Wegräumen erschwert und – im Falle eines Faulbrutfalls – verteilen die Bienen die Erreger.
Abb. 6: Auszug aus der Mitteilung der Untersuchungsstelle (hier CVUA in Krefeld)

Abb. 7: Auszug aus der Seuchenfreiheitsbescheinigung. Die Bescheinigung wurde am 30.10. via Mail übermittelt. Die Seuchenfreiheitsbescheinigung enthält den Standort, die Betriebsnummer und die Anzahl der Untersuchten Völker. Die Seuchenfreiheitsbescheinigung hat eine Gülötigkeitsdauer. Wird sie vor dem 01.09. eines jahres ausgestellt, gilt sie bis zum Jahresende. Nach dem 01.09. ausgestellte Seuchenfreiheitsbescheinugungen gelten i.d.R. neun Monate.
Abb. 8: Auszug aus dem Gebührenbescheid des Amtsveterinärs. Der Gebührenbescheid kam am 04.12. via Briefpost.
Anhang
Glossar
Amerikanische Faulbrut (AFB)
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) ist eine ansteckende Brutkrankheit der Honigbiene (Apis mellifera). AFB wird durch Bakterien (Paenibacillus larvae) ausgelöst. Die Larven sterben kurz vor oder während der Puppenphase. Sichere klinische Symptome ist braune schleimige fadenziehende Masse aus zersetzten Larven in den Brutzellen (Larven gerade verstorben) oder festsitzender Schorf aus der getrockneten braunen Masse. Mittels Futterkranzprobe wird das Bakterium im Labor nachgewiesen. Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland anzeigenpflichtig.
Amtsveterinär
Der Amtsveterinär oder Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt für die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten, Tierarzneimittelüberwachung) zuständig ist. Voraussetzung dafür sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst, oft auch eine Promotion. Für die Untersuchungen an Bienen und den Umgang mit Imkern kann der Amtsveterinär einen oder mehrere Bienensachverständige hinzuziehen.
Weitere Begriffe zur Bienenhaltung und Imkerei siehe: Imker Glossar von A bis …
Rechtsnormen
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG, Bundesrecht): https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/TierGesG.pdf
Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV, Bundesrecht): https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BJNR005940972.html
In NRW: Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchenverordnung, wichtig sind die Anlagen 1-5 (Landesrecht): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=15974&ver=8&val=15974&sg=0&menu=1&vd_back=N
Weitere Quellen
Leitlinie zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Deutschland (Friedrich Löffler Institut): https://www.fli.de/fileadmin/FLI/IMED/Bienen_BMELV-LeitlinieAmerikanischeFaulbrut.pdf
Sanierung Amerikanische Faulbrut mit offenem Kunstschwarm im zeitlichen Ablauf