BSV Kurzinfo 3 stellt eine Linkliste zur den Amtsveterinären der politischen Kreise Krefeld, Viersen und Mönchengladbach bereit. Die Kreise agieren unterschiedlich, in Krefeld und Viersen genügt eine Klinik, in Mönchengladbach (und weiteren) ist eine Futterkranzprobe erforderlich. Veterinärämter agieren jeweils anders, wenn es um die Seuchenfreiheitsbescheinigung geht.
Eine Futterkranzprobe erhöht die eigene Sicherheit, dass die Völker auch frei von ERICII sind, erheblich. ERICII ist durch Klinik i.d.R. nicht detektierbar.
Stand 20.03.2025
Links zu: Veterinärämter
Kreisfreie Stadt Krefeld: https://www.krefeld.de/de/organisation/392-veterinaer-und-lebensmittelueberwachung/
Leitung Dr. Gross, Markus
Anschrift Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld
Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr, 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Emali: amtstierarzt@krefeld.de
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach: https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/recht-soziales-jugend-gesundheit-verbraucherschutz-dezernat-v/fachbereich-verbraucherschutz-und-tiergesundheit-39/ansprechpartnerinnen
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach
Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 8.30 – 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Telefon:
02161 – 25 2831
E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de
Kreis Viersen: https://www.kreis-viersen.de/service/aufgabe/amtliche-tieraerztin
Vorgehen bei Seuchenfreiheitsbescheinigungen
Krefeld: Ein Dokument zur Beantragung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung ist auf den Seiten der Stadt Krefeld nicht zu finden. Krefeld scheint neben Futterkranzproben auch eine ausschließliche Beschau / Klinik zuzulassen.
Mönchengladbach: Ein Dokument zur Beantragung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung ist auf den Seiten der Stadt Mönchengladbach nicht zu finden. Nach telefonischer Auskunft gibt es allerdings eins. Aufgrund der ERICII-Problematik gilt in Mönchengladbach nur noch die Futterkranzprobe, eine Klinik alleine genügt für eine Seuchenfreiheitsbescheinigung nicht.
Viersen: Der Kreis Viersen lässt eine Klinik zur Beantragung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung explizit zu. Das Dokument zur Beantragung der Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung (Dokument MFB-05-203-00 Fassung 00) ist auf den Seiten des Veterinäramtes nicht zu finden. Es liegt mit nur ein Exemplar in Papierform vor.
Beispiele aus anderen Kreisen und kreisfreien Städten – Veterinärämter
Im Rhein-Kreis-Neuss ist auf den Internetseiten kein Formular zu finden. Folgende E-Mail an den Amtsveterinär führt zum Erfolg:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung für meine Bienenstand in Herrenshoff, <Geländebeschreibung> Ein spezielles Formular habe ich auf den Seiten des Veterinäramtes Rhein-Kreis-Neuss nicht finden können. Anbei als Anlagen der Auftrag an das CVUA in Krefeld für die Futterkranzprobe und der negative Befundbericht des CVUA. Als BSV wurde tätig: <Vorname><Name Meine Rechnungsanschrift ist <Straße><Hausnummer> <Postleitzahl><Stadt> Mit freundlichem Gruß und danke Claus Brell Mobil: <Telefonnummer>
In Düsseldorf gibt es offensichtlch ein Formular, dass bei einer Google-Suche über den Düsseldorfer Imnkerverein herunterzuladen ist: https://www.imkerverein-duesseldorf.de/wp-content/uploads/2016/09/Formular-Antrag-GesundheitsBescheinigung-Bienen-2016-03-22.pdf
Im Kreis Heinsberg ist nach Auskunft einer BSVin eine Futterkranzprobe erforderlich, Klinik genügt nicht.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein vertraut der Amtsveterinär das Ziehen der Futterkranzproben nicht den BSVlern an, sondern kommt selbst.
Weitere Hinweise, Internetquellen
Futterkranzprobe – was braucht man dazu?