Varroa Behandlungskonzept für Mini Plus Bienenvölker – Restentmilbung Winter

Titelbild Restentmilbung - Tuschezeichnung eines Imkers bei der Oxalsäureträufelung

Solange wir flächendeckend keine varroaresistenten Bienenvölker haben, werden wir  Bienenvölker gegen Varroa behandeln müssen. In Mini Plus werden Bienenvölkchen i.d.R. nur unterjährig gehalten, oft sind es Ableger des gleichen Jahres, um Königinnen vorrätig zu haben. Wenn die Völker zeitnah verwertet werden, tritt die Varroaproblematik erst im Standmaß auf. Hält man Bienen mehrjährig in Mini Plus und IST Mini Plus das Standmaß, ist allerdings ein Varroa-Behandlungskonzept erforderlich, das auf die Besonderheiten des kleinen Beutenformats Rücksicht nimmt. In mehreren Jahren habe ich verschiedene Methoden erprobt, die im Weiteren vorgestellte Methode für die Restentmilbung bzw. Winterbehandlung durch Träufeln mit Oxalsäurelösung hat sich bewährt. Allerdings – wie immer in der Imkerei – ist nichts in Stein gemeißelt, so werden ich das Konzept immer wieder testen, durchdenken und ggf. auch anpassen.

Das Titelbild illustriert das Träufelverfahren mit 3,5%-Oxalsäure-Lösung. Diese besteht aus einem Gewichtsanteil Wasser, einem Gewichtsanteil  Haushaltszucker  und 1/17,15 Gewichtsanteilen Oxalsäuredihydrat.

Ersterstellung 02.12.2025

Gesamtbehandlungskonzept

Das Varroa Behandlungskonzept für Mini Plus Bienenvölker für die  Winterbehandlung fügt sich in ein Gesamtkonzept ein, das ausführlicher in Varroa Behandlungskonzept für Mini Plus Bienenvölker – Spätsommerbehandlung beschrieben ist. An dieser Stelle soll das Gesamtkonzept stichpunktartig angerissen werden:
– Im Frühjahr findet durch Teilen der Bienenvölker, durch Ableger bilden und der induzierten Brutentnahme sowie Brutunterbrechung eine Varroadezimierung statt. Im Sommer steigt die Varroalast – bei im Frühjahr varroadezimierten Völkern – so etwas später.
– Eine Spätsommerbehandlung folgt mit Ameisensäure oder Oxalsäure (oder Thymol, einige Autoren empfehlen das, ich verwende es mittlerweile nicht mehr) je nach Volksstärke und Beutenvolumen.
– Winterbehandlung des brutfreien oder zumindest brutarmen Volkes erfolgt mit Oxalsäure. Bei kühlen Temperaturen um 4°C wird geträufelt, bei höheren Temperaturen z.B. über 7°C kann auch verdampft werden.

Wozu dient die Restentmilbung im Winter?

Durch das Aufziehen der Winterbienen und insbesondere in spät  brütenden Völkern haben die Varroamilben einen guten Fortpflanzungserfolg. Es befinden sich ggf. viele Varroamilben im Volk auf den Winterbienen. Die Varroamilben würden dafür sorgen, dass im Frühjahr mit dem beginnenden Brutbetrieb auch die Varroalast schnell ansteigt. Holt man durch eine Restentmilbung einen großen Teil dieser Varroen von den Bienen, so startet das Bienenvolk im neuen Jahr mit einer geringeren Varroalast. Das Bienenvolk kann sich schneller entwickeln als die Varroamilben, die Wahrscheinlichkeit für durch Varroa übertragene Virenerkrankungen der Bienen sinkt.
Im Kern geht es immer darum, den Honigbienen eine Umgebung zu schaffen, in der möglichst viele neue Arbeiterinnen schlüpfen können, ohne von Varroa befallen zu sein.
Die Restentmilbung hilft allerdings wenig, wenn das Volk bereits einen massiven Varroaschaden hat. Die Restentmilbung ist also eher eine Art Vorbeugung für das kommende Jahr und schafft für Imker und Bienen einen entspannten Start.

Schadschwellenorientierte Behandlung vs. grundsätzlicher Behandlung?

Allein aus Erkenntnisinteresse zähle ich den Varroafall auf einer temporär eingelegten Schublade. Viele behandeln schadschwellenorientiert und sind damit erfolgreich. Mir ist das in der Vergangenheit und in Mini Plus nur eingeschränkt gelungen. Durch den Übergang auf eine stete Behandlung, auch bei der Restentmilbung im Winter, unabhängig von Schadschwellen, habe ich keine Völkerverluste durch unentdeckte Varroaschäden mehr. Heißt: Gute Erfahrung habe ich damit gemacht, den Befall zu kontrollieren und Varroen zu zählen, aber grundsätzlich zu behandeln. Namhafte Imkerreiexpertinnen mit deutlich mehr Erfahrung als ich vertreten den Standpunkt, aus einem Bienenstand nur die Völker oberhalb einer Schadschwelle zu behandeln. Verschiedene Autoren geben für die Winterbehandlung eine Schwelle von 0,5 Milben pro Tag bis 1 Milbe pro Tag an, die man auf der Varroa-Schublade zählen kann.
Da aus der Bienenseuchenverordnung abzuleiten ist, dass bei Befall alle Völker an einem Stand zu behandeln sind, kann ich der Argumentation inhaltlich folgen, möchte es selber aber auch aufgrund der Rechtslage nicht tun, behandle also auf jeden Fall.
Die Diskussion, dass flächendeckende Varroaresistenz so nicht zu erreichen ist, möchte ich hier und zum jetzigen Zeitpunkt nicht führen. Hier geht es primär um einfache und anfängergeeignete Vorhgehensweisen. Allerdings empfehle ich, die Diskussion und die Entwicklungen zur Varroaresistenz zu verfolgen. Eine erste Anlaufstelle können die Seiten des Projektes Varroaresistenz 2033 https://varroaresistenzprojekt.eu  und die der Arbeitsgruppe Toleranzzucht (AGT) https://www.toleranzzucht.de sein.

Wie finde ich einen guten Zeitpunkt für die Winterbehandlung?

Nach den ersten Frosttagen im beginnenden Winter stellen die Bienen zunächst den Brutbetrieb ein. Wenn danach nicht wieder einige vergleichsweise warme Tage folgen, können die Frosttage als Indikator dienen. 21 Tage später sollte, wenn die Königin den Legebetrieb einstellt, die letzte Brut geschlüpft sein. Das Volk ist dann brutfrei und kann mit Oxalsäure gegen Varroa behandelt werden. Selbst wenn ein klein Brutnest verblieben ist, ist der Behandlungserfolg ja nicht Null, sondern allenfalls etwas reduziert. Wer ein Bienenstockmonitoring-System mit Temperatursensoren hat, kann im zeitlichen Temperaturverauf auf einer Brutwabe sehen, wann das Brutgeschäft erlahmt.

Am Niederrhein sind solche ersten Frosttage oft um den 15 November herum. Rein rechnerisch ist also Nikolaus ein guter Zeitpunkt für die Behandlung. In der Tat waren meine Völker in den letzten Jahren zwischen Nikolaus und dem 12 Dezember brutfrei oder hatten lediglich ein handtellerkleines Brutnest. Zu lange sollte man nicht auf völlige Brutfreiheit warten. Ab der Wintersonnenwende am 22. Dezember fangen meine Bienen gern wieder mit dem Brutgeschäft an. Bereits um den 6.Januar ist oft mit der Haselblüte zu rechnen, die die Bienen schon als erste Pollenquelle mitnehmen. Wer mehr über die Abhängigkeit der Bienen von Temperaturen, den Blühpflanzen und dem Phänologischen Kalender wissen möchte, wird hier Grünlandtemperatursumme, Phänologischer Kalender und Bienen – Bedeutung der Temperatur für die Imkerei fündig.

Winter-Behandlung mit Oxalsäure

Grundsätzlich sind Stand Dezember 2025 vier Möglichkeiten, mit Oxalsäure zu behandeln, zugelassen. Die Zulassung beschränkt sich auf bestimmte, zugelassene Arzneimittel. Technisch ginge es auch mit – chemisch identischer – Oxalsäure vom Chemiehändler, wie sie beispielsweise für die Wachsaufhellung eingesetzt wird. Das ist allerdings nicht erlaubt. Darüber nachzudenken, wie das geht, erhöht allerdings das Verständnis für die Zusammenhänge und soll daher hier auch etwas beleuchtet werden.

Die vier Möglichkeiten sind grundsätzlich:

  1. Träufeln mit Oxalsäurelösung
  2. Sprühen mit Oxalsäurelösung
  3. Verdampfen von kristalliner Oxalsäure
  4. Einhängen von Oxalsäurestreifen

Sprühen mit Oxalsäurelösung erfordert ein Ziehen der Rähmchen, bei Winterbienen und bei kühlen Temperaturen empfehle ich das nicht. Sprühen ist eher für eine Sommerbehandlung des brutarmen Volkes, z.B. neue Ableger, geeignet.

Einhängen von Oxalsäurestreifen ist eine neu zugelassene Möglichkeit, die jedoch konträr diskutiert wird.. Die Wirksamkeit erfordert, dass die Streifen längere Zeit von den Bienen umlaufen werden. Das kann im Dezember aufgrund der niedrigen Temperaturen nicht garantiert werden, so dass die Eignung für die Restentmilbung fraglich scheint.

Es bleiben die Methoden Träufeln und Verdampfen.

Verdampfen ist in Deutschland erst seit kurzem erlaubt. Verdampfen ist für die Bienen schonend, erfordert aber vom Imker einige Sicherheitsmaßnahmen zum Selbstschutz. Es können verschiedene geeignete Geräte eingesetzt werden, z.B. einfach Stövchen (Liebig 2020, S. 176-180) oder aber akkubetriebene Verdampfer wie der Varrox Eddy https://www.andermatt-biovet.de/de-de oder der Instant Vap https://instantvap.eu/. Die Hersteller beschreiben das Vorgehen beim Verdampfen mit ihren Geräten.

Verdampfen entfaltet einen gute Wirksamkeit, wenn das Volk lockerer sitzt und nicht eng in der Wintertraube. Bei sehr kühlen Temperaturen z.B. unter 7°C werden die Bienen eng zusammensitzen. Dann ist die Methode Träufeln die geeignete Wahl. Die Träufelmethode funktioniert gut und ist denkbar einfach, daher soll sie hier genauer beschrieben werden.

Restenmilbung mit der Oxalsäure-Träufelbehandlung

Das Träufelverfahren wurde um 2020 in Italien entwickelt. Die „italienische Mischung“ bestand aus Wasser, Zucker und Oxalsäure im Verhältnis 10:10:1, was etwa 8% Oxalsäurelösung entspricht. Diese relativ hohe Konzentration war für die Bienen nur eingeschränkt schonend, ein gute Wirksamkeit kann bereits mit 3,5%iger Oxalsäure erreicht werden.

Eine knappe Darstellung der Oxalsäureträufelung findet man bei Pohl ( 2017, S. 160ff, 2023, S. 202ff) oder Ritter (2014 , S128) oder bienen&natur (2019, 10-02-02).

Nachteil

Ein Nachteil der Oxalsäure-Träufelbehandlung (im Gegensatz zur Verdampfung) soll nicht verschwiegen werden: Die Bienen neigen dazu, sich etwas kahl zu fliegen. Bis zu 10% Schwund an Bienenmasse kann nach einer Oxalsäureträufelung beobachtet werden. Daher sollten Bienen auch nur einmal und nicht mehrfach beträufelt werden.

Ein Nachteil der zuckerhaltigen Träufellösung ist, dass sie leicht verdirbt und nicht lange haltbar ist. Das legt nahe, die Lösung in gewünschter Menge passend selbst anzumischen.

Warnhinweis

Oxalsäure ist für Menschen giftig. Sie kann über die Haut aufgenommen werden. Sie sollte keinesfalls in die Augen gelangen. Beim Arbeiten mit Oxalsäure empfiehlt es sich, eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.

Korrosionsempfindliche Materialien (z.B. umbeschichtetes Aluminium) sollten nicht mit Oxalsäuredihydrat-Lösungen in Kontakt kommen.

Träufellösung herstellen

Als Träufellösung dient eine Zuckerwasser-Lösung mit Oxalsäurediydrit. Erlaub ist, diese Lösung fertig zu kaufen, oder aus zugelassener Oxalsäure herzustellen.

Zugelassene Oxalsäure Produkte sind

  1. Oxuvar von Andermal Biovet.
  2. Oxalsäure Bernburg 40 mg/ml von Serumwerk Bernburg
  3. Dany’s Bienenwohl

Oxuvar 5,7% (Andermatt Biovet) ist eine konzentrierte Lösung für die Behandlung der Varroose. Das Konzentrat in der Flasche ist 1 zu 1 mit Zucker mischen. Die neu zubereitete Träufellösung für die Winterbehandlung enthält jetzt 3,5% Oxalsäure-Dihydrat zum Träufeln auf brutfreie Völker.

Oxalsäure Bernburg soll zum Träufeln mit 222g Zucker auf 500ml Lösung versetzt werden. Dazu gibt es auf den Seiten von Serumwerk Bernburg eine bebilderte Anleitung https://www.bienen-gesundheit.com/oxalsaeure-bernburg/ 

Dany’s Bienenwohl liefert den Zucker gleich mit, einem Karton, der eine 500-ml-Flasche (mit 375 g Oxalsäure-Dihydrat-Lösung) enthält, ist ein Beutel mit 125 g Saccharosepulver (=Haushaltszucker) beigelegt.

Zum Verständnis soll die Herstellung einer gleichwertigen, jedoch nicht zur Behandlung des Bienenvolks zugelassenen Lösung beschrieben werden. Hat man z.B. ein Kilogramm-Gebinde Oxalsäuredihydrat (Furth-Chemie, etwa 8 Euro pro kg), so benötigt man dazu noch 17,15 Liter Wasser und 17,15 kg Zucker, um eine äquivalente Lösung herzustellen. Das klingt unpraktisch, lässt sich doch einfach durch Dreisatz auf brauchbare Größen herunterreichen:
17,5g Oxalsäuredihydrat + 300,15ml Wasser + 300,15g Zucker =617,8g Lösung = 0,5L Lösung oder
11,7g Oxalsäuredihydrat + 200ml Wasser + 200g Zucker = 411,7g Lösung = 0,333L Lösung, etwa 150 2ml-Spritzen für etwa 20 Zargen Mini Plus Styropor

Die fertige Lösung lässt sich kühl und dunkel bis zu einem Jahr lagern.

Anwendung der Träufellösung im Bienenvolk

Ein gute Temperatur für die Träufelbehandlung ist knapp über 4°C. Die Lösung sollte leicht angewärmt sein.
Man verwendet eine Spritze aus der Apotheke, auf die Spitze kann ein kurzes Stück flexibler Schlauch gesteckt werden.
In jede Wabengasse kommt von oben gleichmäßig die Menge Lösung wie in Tab. 1.

Beutetyp Volumen der gebrauchsfertigen Oxalsäuredihydrat-Zuckerlösung pro bienenbesetzte Wabengasse
Ableger-Beuten

z.B. Mini Plus

2 ml
Kleine Beuten

z.B. DNM; National, WBC, Zander (Flachzarge)

3 – 4 ml
Mittelgroße Beuten

z.B. Commercial, Langstroth und Schweizer Beute

4 – 5 ml
Große Beuten

z.B. Dadant, Schweizer Kasten

5 – 6 ml

Tab. 1: Träufelmenge in Abhängigkeit von der Beutengröße. Speziell in Mini Plus sollten die 3ml für kleine Beuten noch unterschritten werden. Ich verwende eine 2ml Spritze pro Wabengasse.

Wichtig ist, nach der Behandlung diese durch Eintrag in das Bestandsbuch zu dokumentieren. Dem Bestandsbuch ist ein Kaufbeleg des Arzneimittels beizulegen (das soll die Verwendung von anderen als zugelassenen Mitteln unterbinden).

Rechtliche Grundlagen

Maßgeblich ist die Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) und in NRW die Verwaltungsvorschriften zur Bienenseuchenverordnung (Runderlass des Umweltministeriums vom 25.10.2026). In der Gliederungsnummer V. Schutzmaßregeln gegen die Varroatose (= altertümliches Behördendeutsch, gemeint ist Varroose), §15, Zitat:

„(1) Ist ein Bienenstand mit Varroamilben befallen, so hat der Besitzer alle Bienenvölker des Bienenstandes jährlich gegen Varroatose zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach Absatz 2 angeordnet worden ist.
(2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind; sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen.“

Die Verwaltungsvorschrift führt dazu erläuternd aus, Zitat:

„Zu §§ 14 und 15 Bienenseuchen-Verordnung
Zur Behandlung von Bienenvölkern dürfen nur vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassene Tierarzneimittel angewendet werden. Bei der Anwendung der Mittel sind die Anwendungshinweise des Herstellers zu beachten.“

Es ist an keiner Stelle geregelt, dass eine Behandlung nur erfolgen darf, wenn ein Befall festgestellt wurde. Das heißt im Imkerklartext (nach meiner persönlichen Rechtsauffassung):

A: Ein Imker kann und darf eines oder mehrere seine Völker gegen Varroose behandeln

B: Ein Imker muss alle seine Völker an einem Bienenstand behandeln, wenn ein oder mehr Völker an dem Bienenstand von Varroose befallen sind.

C: Im Falle einer Behandlung darf ein Imker nur zugelassene Arzneimittel nach Maßgabe des Herstellers verwenden.

Anhang

Literatur

bienen &  natur  (2019) Grundwissen für Imker (Loseblattsammlung)

bienen & Natur Sonderheft 02/2022 Varroa – richtig behandeln, Bienen gesund halten, alle Methoden im Überblick. dlv.

Liebig, Gerd (2020) Einfach Imkern.4.Auflage, Bochum

Pohl, Friedrich (2023) Varroa-Milbe – einfach und sicher bekämpfen. KOSMOS, Stuttgart

Pohl, Friedrich (2017) 1 x 1 des Imkers. KOSMOS, Stuttgart

Ritter, Wolfgang (2014) Bienen naturgemäß halten. ULMER, Stuttgart

Quellen und Links

Bienenseuchenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/bienseuchv/BJNR005940972.html

Verwaltungsvorschrift zur Bienenseuchenverordnung (NRW): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=7831&bes_id=1184&val=1184&ver=7&sg=0&aufgehoben=J&menu=1

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Autor und Lizenz

Prof. Dr. Claus Brell

Bienensachverständiger NRW

Obmann für neue imkerliche Betriebsweisen im Kreisverband Viersen

aktuelle Projekte:  Biene40,Steel4Bees

CC BY

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