Imkerei Formular Varroabehandlung für Bestandsbuch

Das Bild zeigt Oxalsäure-Träufellösung für die Restentmilbung. Die Träufellösung ist auf 2ml Einwegspritzen aufgezogen.

Honigbienen sind bei Befall mit Varroamilben gegen dieses zu behandeln. Mit der Zulassung der Oxalsäureverdamfung in Deutschland für ein Präparat ergeben sich neue Möglichkeiten, geblieben ist eine Dokumentationspflicht der Behandlung mit Medikamenten, die sich im Führen eines sogenannten Bestandsbuchs manifestiert. Das klingt nach Verwaltung, st aber ganz einfach. Ein – eben – einfaches Formular als PDF wird zum Download angeboten und erläutert. Das Formular ist für Imkereien mit einer durchschnittlichen Anzahl von Bienenvölkern geeignet .

Ersterstellung 12.12.2023
Update 31.12.2025 Bereitstellung eines Formulars als PDF

Download Formular Varroabehandlung für Bestandsbuch

Hier ist das Blanko-Formular Varroabehandlung für Bestandsbuch als PDF bereitgestellt. Es darf von jedem heruntergeladen und verwendet werden.
Imkerei Formular Varroabehandlung Bestandsbuch 251231

Erläuterungen zum Formular Varroabehandlung für Bestandsbuch

Das Formular enthält in kleiner Schriftart Ziffern, auf die sich die folgenden Erläuterungen beziehen.

Imkerei (1): Hier gibt man den Namen der Imkerei oder hilfweise den eigenen Namen an

Behandlung mit (2): Zum Ankreuzen werden die Behandlungsmethoden, zu denen es Zulassungen gibt, aufgeführt.

Biotechnologie (2.11): Für Biotechnologische Verfahren – z..B ausschließlich Drohnenrahmen schneiden oder thermische Behandlung  – besteht keine Verpflichtung zur Dokumentation. Es ergibt sich jedoch eine Behandlungspflicht gegen die Varroamilbe aus der Bienenseuchenverordnung. Wenn es keine Einträge im Bestandsbuch gibt, sind kritische Nachfragen bei einer Prüfung nicht auszuschließen. Daher empfehle ich, b ei Biotechnologischen Verfahren diese einfach anzugeben und durch Ablage des Formulars im Bestandsbuch zu dokumentieren – das erleichtert ggf. die Diskussion und beruhigt auch aufgeregte Vereinskollegen und Bienensachverständige.

Mittelbeleg (4): Hier ist anzugeben, von wem und wann man das zugelassene Varroa-Behandlungsmittel gekauft hat. Der Beleg darüber (Rechnung, Kassenzettel) ist aufzubewahren. Bei biotechnologischen Verfahren ist hier keine Angabe zu machen, ich empfehle einen Strich.

Spalte Stand (5): Hier können eigene Standbezeichnungen  oder hilfsweise der Ort, die Postleitzahl oder die Straße angegeben werden.

Spalte Volk (6): Wer seinen Völkern Namen gibt, kann diesen hier angeben, ansonsten werden die Völker einfach durchnummeriert.

Spalte Datum (7): Das Datum der Behandlung.

Spalte Menge (8): Ist die Menge bekannt (z.B. 40ml oder 2g oder 2 Stück), dann diese eintragen. Gibt es keine Menge, z.B. bei biotechnologischer Behandlung, dann eifach eine „1“ eintragen.

Das Bild zeigt ein ausgefülltes Formular für die Varroabehandlung und die Alternative - ein einfaches Notizheft. Beide Verfahren sind für das Bestandsbuch zulässig.

Abb. 1: Foto eines ausgefüllten Formulars für die Winterbehandlung bzw. Restentmilbung in 2025  und ein Notizheft.

Es muss im Übrigen kein Formular verwendet werden. Die Dokumentation der Varroabehandlung ist formfrei. Im Prinzip genügen auch Notizen auf einem Schmierzettel oder – besser – in einem Heftchen. rechts im Bild ist ein DIN A 5 Heftchen abgebildet, im dem am Stand alle Eingriffe und Beobachtungen festgehalten werden.

Anmerkungen zur Rechtslage (EU-Verordnung)

Ich bin kein Jurist und kann daher keine Rechtsberatung leisten. Für meine eigene Imkerei habe ich die folgenden Informationen zusammengetragen.

Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Einschlägig ist der §32, der wie folgt lautet:

§ 32 Buchführung

Für Eigentümer und Halter von der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Tieren gelten die Buchführungspflichten nach Artikel 108 der Verordnung (EU) 2019/6 entsprechend.

EU Verordnung zum Bestandsbuch

Im Gesetz steht (VERORDNUNG (EU) 2019/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0006&from=it)

Artikel 108

Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren

(1) Die Eigentümer bzw. — wenn die Tiere nicht von den Eigentümern gehalten werden — die Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren führen Buch über die von ihnen angewendeten Arzneimittel und bewahren gegebenenfalls eine Kopie der tierärztlichen Verschreibungen auf.

(2) Die in Absatz 1 genannten Aufzeichnungen umfassen:
a) Datum der ersten Verabreichung des Arzneimittels an die Tiere,
b) Bezeichnung des Arzneimittels,
c) Menge des verabreichten Arzneimittels,
d) Name oder Firma und ständige Anschrift oder eingetragene Niederlassung des Lieferanten,
e) Beleg für den Erwerb des angewandten Arzneimittels, 
f) Identität des behandelten Tieres oder der behandelten Gruppe von Tieren,
g) gegebenenfalls Name und Kontaktangaben des verschreibenden Tierarztes.
h) Wartezeit, auch wenn dieser Zeitraum gleich Null ist,
i) Behandlungsdauer.

(3) Wenn die Angaben, über die gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels Buch geführt werden muss, bereits der Kopie einer tierärztlichen Verschreibung, den im landwirtschaftlichen Betrieb geführten Büchern oder im Falle von Equiden dem einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokument gemäß Artikel 8 Absatz 4zu entnehmen sind, muss nicht getrennt über sie Buch geführt werden.

(4) Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Bestimmungen für die Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren festlegen.

(5) Diese Angaben sind den zuständigen Behörden gemäß Artikel 123 mindestens fünf Jahre zur Kontrolle zur Verfügung zu halten.

Interpretation der EU-Verordnung

Explizit gilt diese Regelung für alle, die Bienen zur Lebensmittelgewinnung halten. Nach meiner Rechtsauffassung gilt dies nicht, wenn die Honigbienen nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (Bienen als Forschungsgegenstand, Bienenhaltung aus anderen Motiven).

Anhang

Quellen zum Bestandsbuch

Darstellung zum Bestandsbuch bei Bienen&Natur: https://www.bienenundnatur.de/bienenkrankheiten/varroabehandlung/varroabehandlung-dokumentieren-wird-pflicht-bestandsbuch-hier

Bienen-Journal Sonderheft Imkerei und Recht, 1. Auflage 2023

Beiträge zur Varroabehandlung in diesem Blog

Wie Temperaturmessungen im Bienenstock bei der Varroa-Restentmilbung im Winter helfen

Varroa Behandlungskonzept für Mini Plus Bienenvölker – Restentmilbung Winter

Varroa Behandlungskonzept für Mini Plus Bienenvölker – Spätsommerbehandlung

Varroa behandeln – TBE und TuB im Vergleich

Videos zur Varroabehandlung

Varroabehandlung in Mini Plus 2(8) Formica Pro:  https://youtu.be/kOKWUTYf6to
Hält man Bienen mehrjährig in Mini Plus und ist Mini Plus das Standmaß, ist ein Varroa-Behandlungskonzept erforderlich, das auf die Besonderheiten des kleinen Beutenformats Rücksicht nimmt. In mehreren Jahren habe ich verschiedene Methoden erprobt, die im Weiteren vorgestellte Methode hat sich bewährt.
Das ist der 2. Videobeitrag einer achtteiligen Serie. Hier geht es um die Vorbereitung von Ameisensäurestreifen, das gelingt zu Hause in Ruhe oft besser am am Stand.

Autor

Prof. Dr. Claus Brell
Bienensachverständiger NRW
Obmann für neue imkerliche Betriebsweisen im Kreisverband Krefeld Viersen

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